Was ist neu?
Hier dokumentieren wir jede inhaltliche Aktualisierung des Kurses und die Werte, die Vereinsvorstände kennen sollten. Käuferinnen und Käufer erhalten alle Updates ohne Aufpreis.
Aktuelle Werte für Vereine (Stand Oktober 2026)
| Wert | 2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Übungsleiterpauschale pro Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG) | 3.300 € | unverändert |
| Ehrenamtspauschale pro Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG) | 960 € | unverändert |
| Haftungsprivileg für Vorstand und Ehrenamtliche bis Vergütung pro Jahr (§ 31a BGB) | 3.300 € | unverändert |
| Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Verdienstgrenze pro Monat | 603 € | voraussichtlich 633 € |
| Besteuerungsgrenze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 3 AO) | 50.000 € | unverändert |
| Zweckbetriebsgrenze sportliche Veranstaltungen (§ 67a AO) | 50.000 € | unverändert |
| Keine zeitnahe Mittelverwendung nötig bis Einnahmen von (§ 55 AO) | 100.000 € | unverändert |
| Künstlersozialabgabe-Satz | 4,9 % | 5,0 % |
| KSK-Bagatellgrenze (Honorare pro Jahr) | 1.000 € | unverändert |
| Aufbewahrung Buchungsbelege / Bücher und Abschlüsse | 8 / 10 Jahre | unverändert |
Werte ab 2027 sind angekündigt bzw. vorläufig berechnet. Angaben ohne Gewähr; im Einzelfall Finanzamt oder Steuerberatung fragen.
18. Oktober 2026 – alle Module neu geschrieben
Jede Lektion erzählt jetzt einen Fall aus dem Alltag des (erfundenen) SV Musterstadt, erklärt das Wichtigste in einem Satz und zeigt typische Fehler und eine Mini-Aufgabe. Dazu kommen Erklär-Animationen, die sich in den Einstellungen abschalten lassen.
Korrigiert:
- Haftungsprivileg für Vorstand und Ehrenamtliche: seit 1.1.2026 fest bis 3.300 € Vergütung im Jahr (§ 31a, § 31b BGB), nicht mehr an die Ehrenamtspauschale gekoppelt.
- Beschluss ohne Versammlung (Umlaufbeschluss): Alle Mitglieder müssen in Textform zustimmen, wenn die Satzung nichts anderes regelt (§ 32 Abs. 3 BGB).
- Transparenzregister: eingetragene Vereine werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen; selbst melden nur in Sonderfällen (§ 20a GwG).
- KI im Verein: Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung) wurde zum 27.7.2026 abgeschwächt.
- Alle Vorlagen fachlich geprüft und auf Stand Oktober 2026 gebracht, u. a. Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster und SEPA-Mandat mit Erstattungshinweis.
Neu:
- 124 Lektionen statt 112, deutlich ausführlicher; neue Lektionen u. a. zu Auslagen und Fahrtkosten, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Post vom Finanzamt, Mahnwesen und Vereinsausschluss.
- Folien-Ansicht mit Kapitel- und Kursfortschritt; wahlweise als Artikel lesbar.
- Glossar mit 132 Begriffen, jeder mit Link zur passenden Lektion.
- Fahrplan: jede Aufgabe verlinkt direkt auf die passende Lektion.
16. Oktober 2026 – großes Kursupdate
Korrigiert und aktualisiert:
- Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege und Rechnungen 8 statt 10 Jahre (seit 1.1.2025).
- Hybride Mitgliederversammlungen: seit 2023 auch ohne Satzungsklausel möglich (§ 32 Abs. 2 BGB).
- E-Rechnung: Empfangspflicht nur für Vereine, die unternehmerisch tätig sind.
- Pauschalen und Besteuerungsgrenze 2026 in allen Wissens-Checks.
- Cookie-Einwilligung: neue Gesetzesbezeichnung TDDDG.
- Präzisierungen zu Vereinssitz, Registeranmeldung, Einwilligung von Minderjährigen und Feststellung der Gemeinnützigkeit.
Neu im Kurs:
- Sechs Rechner: Pauschalen, Vereinsfest, Ladungsfrist, Mehrheiten, Aufbewahrung, Minijob-Check.
- Vereins-Glossar A–Z.
- Abschlusstest mit Teilnahmebescheinigung zum Ausdrucken.
- Kursfortschritt im Konto – auf allen Geräten gleich.
- Neue Vorlagen: Muster-Auflösungsbeschluss und Leitfaden Konfliktklärung (insgesamt jetzt 54 Vorlagen).
Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026